Presseerklärung August 2003

zu dem von Geza von Nemenyis erklärten Anspruch  auf den Titel „Allsherjargode“

Geza v. Nemenyi hat sich das Wort „Allsherjargode“ als Künstlername eintragen lassen. Ein Anspruch auf den religiösen Titel Allsherjargode besteht damit jedoch nicht. Dies möchte Geza v. Nemenyi anscheinend vortäuschen.

Das religiöse Amt des obersten Goden (in Deutschland wie in Island) kann nach altem Recht nur von einer Versammlung authorisierter Goden der heidnischen Gemeinschaften, früher der Stämme, auf einer Thingversammlung verliehen werden. Zu einer solchen Versammlung wurde weder eingeladen, noch fand sie statt.

Ein von v. Nemenyi eingesetzter „Godenrat“, bestehend aus vom ihm „geweihten Goden“ entspricht diesen Anforderungen nicht.

Im gleichen Licht ist von Nemenyis Versuch zu sehen, die heutige Germanische Glaubensgemeinschaft (GGG) als einzige traditionelle Gruppe germanischen Heidentums darzustellen. Die vor dem Krieg  bestehende GGG, hat 1991 de facto nicht mehr existiert. Nemenyi gründete in diesem Jahr eine Gruppe und sicherte sich mittels eines noch lebenden Mitglieds der GGG deren Namen, um so den Eindruck von Authentizität vorzutäuschen.

 

Zur Erklärung der KultURgeister:
Naturreligion ist eine lebendige Religion, die sich seit tausenden von Jahren in Entwicklung und Verwandlung befindet. Daher ist das Heidentum, so wie die traditionellen Gruppen des Dachverbandes – KultURgeister es verstehen auch nicht erst neunzig Jahre alt, sondern viel älter. Wir sehen uns in einer Linie mit jenen, die uns den heidnischen Götterglauben überlieferten. In dieser naturgemässen Entwicklung gibt es heute wie damals unterschiedliche Strömungen. Einige der von uns vertretenen Gemeinschaften sind bereits als Religionsgemeinschaften anerkannt.

Viele der heute weltweit bestehenden Gemeinschaften haben interne Standards, mit Wissens- und Fertigkeitsprüfungen, anhand derer sie festmachen wer den Titel Gode, Druide etc. führen darf und somit auch Aufgaben und Pflichten hat.

Um eine Thingversammlung im traditionellen Sinne abhalten zu können, müssten zunächst einmal gemeinsame Standards festgelegt werden, anhand derer festzustellen wäre, wer ein Gode bzw. eine Gythia ist. Zum jetzigen Zeitpunkt hält der Dachverband es weder für möglich noch notwendig einen Allsherjargoden zu benennen.

Ein paar kritische Worte zur Person G.v.Nemenyi
Geza von Nemenyi schimpft heidnische Gemeinschaften, die ihn nicht anerkennen wollen als „neugermanische Sekten“, was völlig haltlos ist, während er selbst Heiden dazu auffordert mit den Scientologen gemeinsam für Religionsfreiheit in Deutschland zu demonstrieren und auf einem Podium aufzutreten.

Geza von Nemenyi selbst war viele Jahre im umstrittenen ariosophischen Armanenorden (AO) aktiv und erhielt dort seine „Godenweihe“. Der AO  bezieht sich auf einen nicht authentischen Runen-Futhark, der Anfang des 20ten Jahrhunderts von Guido von List „geschaut“ wurde. Nach Auffassung des Dachverbandes für traditionelle Naturreligion ist die Ariosophie keine naturreligiöse Strömung.

Diesem Gedankengut sehr nahestehende Zitate des G.v.N.:

– „Bei den Germanen war es erlaubt, ein neugeborenes Kind auszusetzen, wenn es z. B. verkrüppelt war oder wenn die Familie keine Möglichkeit hatte, es aufzuziehen. Auch hier waren also menschliche Regeln im Einklang mit dem Instinkt.
In der Natur ist es so geregelt, daß das Kranke und Schwache untergeht. Das mag für den christlich beeinflußten Menschen grausam klingen, aber es ist im Interesse der Arterhaltung dringend notwendig. Würde sich das Schwache weiter fortpflanzen, würde die ganze Art immer schwächer und dekadenter. Nur in einem gesunden Körper kann auch ein gesunder Geist sein. Leider wird dieses Naturgesetz heute ad absurdum geführt,(..)“
– „Sterbehilfe bzw. Euthanasie gelten als barbarisch. Schlimmer ist allerdings, daß auch derart Kranken die Möglichkeit der Fortpflanzung gegeben wird. Die zukünftigen Generationen werden sich über die vielen Erbkrankheiten bei uns bedanken. (…) Wenn wir also heutzutage von instinktlosen Neidingen umgeben sind, dann können wir vielfach gar nicht instinktiv handeln. Wir machen uns strafbar, wenn wir z. B. ein krankes Neugeborenes aussetzen (…), weil die christliche Gesellschaft unsere natürlichen Instinkte bekämpft“
– „Statt instinktiv einen bewährten, starken Freier zu wählen, wählt heute manche Frau den kranken, schwachen, und – noch schlimmer – setzt auch noch Kinder von ihm in die Welt.“
Veröffentlicht in der GGG-Vereinszeitschrift

Der Dachverband bedauert sehr, dass Personen, die vorgeben spirituelle Arbeit für naturreligiöse Menschen leisten zu wollen, sich mit Titeln schmücken, die Ihnen nicht zustehen und so in der Öffentlichkeit für Verwirrung sorgen.

August 2003
Dachverband KultURgeister e.V.